> Deltoton AG/ Frankonia
> EECH AG
> Kaupthing Bank hf.
> Lehman Brothers Inc.
> Südwestrenta
> Vitadomo eG
> AHBR
> AMIS
> Atlas Fonds
> Balz Finanzservice AG
> BEMA
> DCM AG
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Die entsprechenden Klauseln in den Kreditverträgen sind nämlich unwirksam.
Artikel lesenEine das Fondsobjekt finanzierende Bank haftet gegenüber Fondsanlegern wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung, wenn sie feststellt, dass die Haftungsbedingungen, mit denen die Fondsgesellschaft gegenüber den Anlegern warb, nicht im Einklang mit den Haftungsregelungen der Darlehensverträge stehen und es unterlässt dies zu ändern oder gegenüber den Anlegern klarzustellen.
Artikel lesenVerletzt eine Bank die Pflicht zur Aufklärung über Rückvergütungen, trägt sie die Beweislast dafür, dass sie nicht vorsätzlich gehandelt hat.
Artikel lesenDie Zahl der Schadensfälle auf dem deutschen Kapitalmarkt nimmt zu. Während früher vieles zugunsten der geschädigten Kapitalanleger außergerichtlich verglichen werden konnte, müssen seit einigen Jahren signifikant mehr Fälle vor dem Richter streitig entschieden werden.
Das liegt vor allem an der Häufung der Schadensfälle und an der tendenziell schlechteren wirtschaftlichen Lage einzelner Finanzdienstleister. Hinzu kommt, dass die einzelnen Kapitalanlageprodukte komplexer werden: Forward-Kredite, kreditfinanzierte Rentensparmodelle mit oder ohne Einmaleinlage, Lebensversicherungen mit Berufsunfähigkeitsschutz, Genussrechte, Calls, Puts, Swaps usw. Dabei gilt stets der Grundsatz: Je riskanter die Kapitalanlage, desto höher der Provisionsgewinn für den Vermittler.
Darüber hinaus versuchen sich die Finanzdienstleister besser gegen Schadensersatzansprüche aus Beratungsverschulden zu schützen. D.h. indes leider nicht, dass sich das Beratungsniveau verbessert hat, sondern nur, dass die Vermittler angehalten werden, die Kunden während des Beratungsgesprächs - teilweise sehr zweifelhafte - Erklärungen hin bis zu einer Haftungsfreistellung unterzeichnen zu lassen.
Dieses strukturelle Ungleichgewicht kann der Investor durch eine auf die Vertretung von Anleger- und Verbraucherinteressen spezialisierte Kanzlei ausgleichen. B|G|K|S Rechtsanwälte begnügt sich deshalb nicht mit der juristischen Aufarbeitung der Sachverhalte. Ihre Kompetenz liegt in der fundierten Kenntnis der Börsen und Kapitalmärkte und ihren Gegebenheiten. Weiterhin erhält sie Unterstützung bei der Bewältigung der oft äußerst komplizierten Sachlage durch exzellente Verbindungen zu einzelnen Vertriebsorganisationen und Sachverständigen.