> Deltoton AG/ Frankonia
> EECH AG
> Kaupthing Bank hf.
> Lehman Brothers Inc.
> Südwestrenta
> Vitadomo eG
> AHBR
> AMIS
> Atlas Fonds
> Balz Finanzservice AG
> BEMA
> DCM AG
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Die entsprechenden Klauseln in den Kreditverträgen sind nämlich unwirksam.
Artikel lesenEine das Fondsobjekt finanzierende Bank haftet gegenüber Fondsanlegern wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung, wenn sie feststellt, dass die Haftungsbedingungen, mit denen die Fondsgesellschaft gegenüber den Anlegern warb, nicht im Einklang mit den Haftungsregelungen der Darlehensverträge stehen und es unterlässt dies zu ändern oder gegenüber den Anlegern klarzustellen.
Artikel lesenVerletzt eine Bank die Pflicht zur Aufklärung über Rückvergütungen, trägt sie die Beweislast dafür, dass sie nicht vorsätzlich gehandelt hat.
Artikel lesenHamburg, 25.02.2010. Weiter gute Nachrichten für die von der Hamburger Anlegerschutzkanzlei BGKS Rechtsanwälte Gröpper Köpke vertretenen Anleger der Global Real Estate AG! Nachdem die Global Real Estate AG erst jüngst vom Landgericht Zwickau rechtskräftig zum Schadensersatz verurteilt wurde, hat nunmehr auch das Oberlandesgericht Dresden die Global Real Estate AG, ebenfalls in einem von der Hamburger Anlegerschutzkanzlei BGKS Rechtsanwälte Gröpper Köpke geführten Gerichtsverfahren, rechtskräftig zur vollständigen Rückzahlung der Einlagen verurteilt.
Hintergrund der Entscheidung war, dass nach der Überzeugung des OLG Dresden der Kläger nicht vollständig und ausreichend über die Risiken der Beteiligung an der Global Real Estate AG aufgeklärt wurde. Hierin sah das Gericht eine klare Pflichtverletzung der vorvertraglichen Aufklärungspflicht. Denn die Anleger der Global Real Estate AG tragen viele Risiken. Beispielsweise tragen die Anleger ein Totalverlustrisiko und können daher ihr gesamtes eingezahltes Geld verlieren. Zudem haben die Anleger keine gesicherte Renditeaussicht und können ihre Beteiligung im Regelfall weder vorläufig beenden noch verkaufen. Daher sind die Beteiligungen an der Global Real Estate AG grundsätzlich auch nicht zur Altersvorsorge geeignet.
Nach der Überzeugung des Oberlandesgerichts hat der Kläger desweiteren den Prospekt der Global Real Estate AG nicht rechtzeitig erhalten. Hierbei sind nach der Auffassung des OLG Dresden die Erklärungen des Klägers auf dem Zeichnungsschein, dass er den Prospekt erhalten und ordnungsgemäß aufgeklärt worden sei, unwirksam.
Rechtsanwalt Andreas Köpke von der auf das Kapitalanlagerecht spezialisierten Hamburger Anlegerschutzkanzlei BGKS Gröpper Köpke: „Dieses Urteil setzt ein wichtiges Zeichen für den Anlegerschutz. Wie schon zuvor das Landgericht Zwickau hat auch das Oberlandesgericht die vielen weiteren Erklärungen auf dem Zeichnungsschein der Global Real Estate AG für unwirksam erachtet. Diese Erklärungen erschweren regelmäßig die Durchsetzung der berechtigten Ansprüche von Anlegern, die falsch beraten wurden sind. Damit ist nun Schluss!“
Nach diesem Urteil gilt somit umso mehr, dass Anlegern der Global Real Estate AG, denen die Beteiligungen als risikolose Altersvorsorgen vermittelt wurden, grundsätzlich Schadenersatzansprüche gegen die Global Real Estate AG haben. Betroffene Anleger sollten insofern ihre Ansprüche von einem auf das Kapitalanlagerecht spezialisierten Anwalt überprüfen lassen.
Ansprechpartner: Herr Rechtsanwalt Andreas Köpke, Herr Rechtsanwalt Matthias Gröpper