> Deltoton AG/ Frankonia
> EECH AG
> Kaupthing Bank hf.
> Lehman Brothers Inc.
> Südwestrenta
> Vitadomo eG
> AHBR
> AMIS
> Atlas Fonds
> Balz Finanzservice AG
> BEMA
> DCM AG
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Die entsprechenden Klauseln in den Kreditverträgen sind nämlich unwirksam.
Artikel lesenEine das Fondsobjekt finanzierende Bank haftet gegenüber Fondsanlegern wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung, wenn sie feststellt, dass die Haftungsbedingungen, mit denen die Fondsgesellschaft gegenüber den Anlegern warb, nicht im Einklang mit den Haftungsregelungen der Darlehensverträge stehen und es unterlässt dies zu ändern oder gegenüber den Anlegern klarzustellen.
Artikel lesenVerletzt eine Bank die Pflicht zur Aufklärung über Rückvergütungen, trägt sie die Beweislast dafür, dass sie nicht vorsätzlich gehandelt hat.
Artikel lesenHamburg/ Itzehoe, 07.01.2010. Das Landgericht Itzehoe hat einer geschädigten Kundin der ACCESSIO Wertpapierhandelshaus AG Recht gegeben. Es stellte fest, dass der Finanzdienstleister die Anlegerin bei der Vermittlung der Wertpapiere nicht richtig über die Risiken aufgeklärt hat. Jetzt muss er den Kaufpreis und die Verfahrenskosten ersetzen. Das Teil-Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Die Entscheidung wurde von der auf das Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierten Hamburger Kanzlei BGKS Gröpper Köpke Rechtsanwälte erstritten. Die Rechtsanwälte betreuen über die größte ACCESSIO-Interessengemeinschaft Deutschlands mittlerweile über 400 Anleger. BGKS Gröpper Köpke-Rechtsanwalt Matthias Gröpper: „Das ist soweit ersichtlich das erste Urteil. Es hat nach unserer Einschätzung für viele Anleger grundsätzliche Bedeutung, weil sich die Sachverhalte häufig ähneln. Deshalb gehen wir davon aus, dass die meisten anderen ACCESSIO-Kunden auch Schadensersatzansprüche geltend machen können.“
Die Kundin des Finanzdienstleisters (früher: Wertpapierhandelshaus Driver & Bengsch AG) bezeichnete sich als sicherheitsorientierte Anleger, die Tagesgeld zeichnen wollte und nach der Eröffnung des Kontos durch einen Telefonverkäufer zur Zeichnung festverzinslicher Wertpapiere verleitet wurde. Rechtsanwalt Matthias Gröpper: „Bei den empfohlenen Wertpapieren handelt es sich meistens um Inhaber-Genussscheine oder Inhaber-Teilschuldverschreibungen der Cargofresh AG, Pongs & Zahn AG, Salvator Grundbesitz AG, HPE Hanseatic Private Equity AG und der Ponaxis AG, mit denen die Anleger alles verlieren können, was vielen nach ihrer Aussage aber so nicht erklärt wurde.“
Rechtsanwalt Matthias Gröpper weiter: „Und das Totalverlustrisiko hat sich mittlerweile in mehreren Fällen realisiert. Einige der Gesellschaften sind insolvent. Viele Anleger haben dadurch ihre ganze Altersvorsorge verloren. Deshalb ist es ganz wichtig, dass sich die Anleger gegen solche Schlechtleistungen wehren.“
Nach der Einschätzung der BGKS Gröpper Köpke Rechtsanwälte können alle ACCESSIO-Kunden Schadensersatzansprüche geltend machen, die nicht oder nicht richtig über die Risiken und auch nicht über die Annahme der Kick-Backs informiert worden sind. Deshalb rät die Hamburger Kanzlei allen Betroffenen, die Rechtslage von einem auf das Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt prüfen zu lassen.
Ansprechpartner: Herr Rechtsanwalt Matthias Gröpper