> Deltoton AG/ Frankonia
> EECH AG
> Kaupthing Bank hf.
> Lehman Brothers Inc.
> Südwestrenta
> Vitadomo eG
> AHBR
> AMIS
> Atlas Fonds
> Balz Finanzservice AG
> BEMA
> DCM AG
> Alle anzeigen
Die entsprechenden Klauseln in den Kreditverträgen sind nämlich unwirksam.
Artikel lesenEine das Fondsobjekt finanzierende Bank haftet gegenüber Fondsanlegern wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung, wenn sie feststellt, dass die Haftungsbedingungen, mit denen die Fondsgesellschaft gegenüber den Anlegern warb, nicht im Einklang mit den Haftungsregelungen der Darlehensverträge stehen und es unterlässt dies zu ändern oder gegenüber den Anlegern klarzustellen.
Artikel lesenVerletzt eine Bank die Pflicht zur Aufklärung über Rückvergütungen, trägt sie die Beweislast dafür, dass sie nicht vorsätzlich gehandelt hat.
Artikel lesenHamburg, 20.12.2009. Das Schiedsgericht der Financial Industry Regulatory Authority Inc. (Finra) hat eine Tochter der UBS AG verurteilt, eine Lehman-Anlegerin in Höhe von US$ 200.000,00 zu entschädigen. Die Richter stellten fest, dass die Anlegerin nicht richtig über die Risiken des Zertifikats (principal-protected Note) aufgeklärt worden war und vetraten zudem der Meinung, dass sich diese Wertpapiere nicht für private Anleger eignen.
Die Finra ist ein brancheneigenes Aufsichts- und Selbstregulierungsorgan, dass Finanzunternehmen überwacht und im Falle der Verletzung von Vorschriften hohe Geldbußen verhängen kann. Lehman war dort nicht unbekannt. Fehlerhafte Buchführung, Berichtsschönung und Verstöße gegen Bilanzierungsvorschriften haben die Aufsicht in den vergangenen acht Jahren dazu veranlasst, Strafen von mehr als 35 Mio. Dollar über Lehman Brothers zu verhängen. Rechtsanwalt Matthias Gröpper von der auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Hamburger Rechtsanwaltskanzlei BGKS Gröpper Köpke Rechtsanwälte: „Das ist ein einzigartiger Vorgang. Wir sind der Meinung, dass die Aufsicht bei der Vielzahl der Verstöße viel früher hätte tätig werden müssen.“
BGKS Gröpper Köpke Rechtsanwälte prüft die Möglichkeit, im Namen deutscher Lehman-Ableger so ein Schiedsverfahren vor der Finra durchzuführen. Rechtsanwalt Matthias Gröpper: „Die Vorteile liegen auf der Hand. Es ist kostengünstig und schafft für die Banken eine verbindliche Rechtslage. Allerdings gehen wir derzeit davon aus, dass dies nur in Ausnahmefällen für deutsche Kapitalanleger in Betracht kommt.“
Deshalb werden die deutschen Anleger einstweilen vor deutschen Gerichten um ihr Recht kämpfen müssen. „Aber das sieht ja auch sehr viel versprechend aus. Denn Lehman-Anleger haben in vielen Fällen sehr gute Ergebnisse in der Auseinadersetzung mit den Banken erzielt.“ Deshalb rät BGS Gröpper Köpke Rechtsanwälte allen Betroffenen, mögliche Ansprüche von einem auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt prüfen zu lassen.
Ansprechpartner: Herr Rechtsanwalt Matthias Gröpper, Frau Rechtsanwältin Catia Sofia das Neves Sequeira