> Deltoton AG/ Frankonia
> EECH AG
> Kaupthing Bank hf.
> Lehman Brothers Inc.
> Südwestrenta
> Vitadomo eG
> AHBR
> AMIS
> Atlas Fonds
> Balz Finanzservice AG
> BEMA
> DCM AG
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Die entsprechenden Klauseln in den Kreditverträgen sind nämlich unwirksam.
Artikel lesenEine das Fondsobjekt finanzierende Bank haftet gegenüber Fondsanlegern wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung, wenn sie feststellt, dass die Haftungsbedingungen, mit denen die Fondsgesellschaft gegenüber den Anlegern warb, nicht im Einklang mit den Haftungsregelungen der Darlehensverträge stehen und es unterlässt dies zu ändern oder gegenüber den Anlegern klarzustellen.
Artikel lesenVerletzt eine Bank die Pflicht zur Aufklärung über Rückvergütungen, trägt sie die Beweislast dafür, dass sie nicht vorsätzlich gehandelt hat.
Artikel lesenHamburg, 10.09.2009. Die Pongs & Zahn AG steckt in ernsten Schwierigkeiten. Die Gesellschaft teilte den Anlegern am 25.05.2009 mit, dass sie möglicherweise die Anleihe zukünftig nicht mehr bedienen könnte. Sie begründet das mit der anhaltend intransparenten Entwicklung der Konjunktur und befürchtet negative Konsequenzen für die nachhaltige Sicherung der Zahlungsfähigkeit unserer Gesellschaft.
Deshalb sollen die Anleger jetzt ran. Nachdem sie der Gesellschaft schon zig Millionen geliehen haben, sollen sie die Gesellschaft auf der nächsten Gläubigerversammlung am 22.09.2009 durch einen weitgehenden Verzicht auf ihre Ansprüche aus der Anleihe sanieren. Dazu wurden Gesellschafterversammlungen anberaumt. Die finden in den nächsten Wochen statt. Wenn es nach den Unternehmensverantwortlichen geht, bekommen die Anleger in den nächsten Jahren keine Zinsen und stunden den Rückzahlungsanspruch aus der Anleihe (mindestens) bis 2014.
Rechtsanwalt Matthias Gröpper von der auf das Kapitalanlagerecht spezialisierten Hamburger Rechtsanwaltskanzlei BGKS Gröpper Köpke Rechtsanwälte: „Das scheint ein Trend zu werden. Mehrere von dem Itzehoer Wertpapierhandelshaus Driver & Bengsch AG (heute: ACCESSIO Wertpapierhandelshaus AG) empfohlene Gesellschaften befinden sich in einer sehr ernsten Lage.“ In allen Fällen wird die schlechte konjunkturelle Lage dafür verantwortlich gemacht. Rechtsanwalt Gröpper: „Das ist nach unserer Einschätzung bestenfalls die halbe Wahrheit. Die betreffenden Gesellschaften, ob Cargofresh AG, HPE Hanseatic Private Equity AG oder jetzt die Pongs & Zahn AG, haben wenig überzeugende Geschäftsmodelle. Die Cargofresh AG hat beispielsweise in den ganzen letzten Jahren nur Verluste gemacht.“
Die Anleger stehen jetzt vor der Gretchen-Frage: Ein Ende mit Schrecken oder ein Schrecken ohne Ende. Denn wenn sie die Beschlüsse abschmettern, vertiefen sie die Liquiditätskrise der Gesellschaft und wenn sie auf ihre Ansprüche verzichten, machen Sie sprichwörtlich den Bock zum Gärtner.
BGKS Gröpper Köpke-Rechtsanwalt Andreas Köpke: „Wir empfehlen den Anlegern, die Beschlüsse so nicht zu fassen. Es gibt kein überzeugendes Sanierungskonzept. Und solange das nicht vorliegt, sollte kein Geld nachgeschossen werden, auch nicht durch den Verzicht auf fällige Forderungen. Zudem fordern wir für alle Pongs & Zahn-Anleger eine Aufklärung des Vorwurfs der unrichtigen Prospektierung durch die Einstellung nicht vollständig werthaltiger Forderungen in die Bilanzen. Es muss dringend geklärt werden, was die Unternehmensverantwortlichen davon wussten.“
Die Hamburger BGKS Gröpper Köpke-Rechtsanwälte vertreten Pongs & Zahn-Anleger auf den nächsten Gläubigerversammlungen. Und das ist auch sehr wichtig. Denn auf der Gläubigerversammlung am 22.09.2009 genügt nach dem Schuldverschreibungsgesetzt bereits die (3/4-) Mehrheit der anwesenden Gläubiger. Und das kann für alle Anleger weitreichende Folgen haben.
Ansprechpartner: Herr Rechtsanwalt Matthias Gröpper, Herr Rechtsanwalt Mark Heinemann