Hamburger Sparkasse AG haftet wegen Lehman-Zertifikaten

23.06.09 23:07

Das Landgericht Hamburg verurteilt die Sparkasse wegen Pflichtverletzungen bei der Vermittlung der Lehman-Zertifikate (mit Link zum Urteil).

Hamburg, 23.06.2009. Das Landgericht Hamburg hat die Hamburger Sparkasse AG wegen der Vermittlung eines Lehman-Zertifikats verurteilt (310 O 4/09, nicht rechtskräftig). Sie muss dem Anleger den vollen Kaufpreis ersetzen. Das ist einer der ersten Entscheidungen zugunsten geschädigter Lehman-Anleger.

Der pensionierte Lehrer hatte geklagt und die Forderung damit begründet, dass er falsch beraten wurde. Das wurde vom Landgericht Hamburg jetzt bestätigt. Die Kammer kam zu dem Ergebnis, dass der Anleger nicht richtig darüber aufgeklärt wurde, dass das Investment im Insolvenzfall nicht über den Einlagensicherungsfonds abgesichert ist und stellte zudem fest, dass sie es pflichtwidrig versäumt hat, den Kunden über den Interessenkonflikt aufzuklären. Die Hamburger Sparkasse hätte die Wertpapiere nämlich nur noch mit einem Abschlag an die Emittentin zurückgeben können, wenn sie sie nicht verkauft hätte.

Rechtsanwalt Mark Heinemann von der auf das Kapitalanlagerecht spezialisierten Hamburger Kanzlei BGKS Gröpper Köpke Rechtsanwälte: "Das Urteil hat Signalwirkung. Das verbessert die Erfolgsaussichten in allen Verfahren ganz erheblich. Denn die Sparkasse hat in keinem uns bekannten Fall darauf hingewiesen, dass sie aus der Vermittlung der Zertifikate Margen zieht."

BGKS Gröpper Köpke-Rechtsanwalt Matthias Gröpper: "Der Landrichter hat die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Aufklärung über Interessenkonflikte bei der Anlageberatung überzeugend umgesetzt. Denn wenn der Berater für das Verschweigen der Rückvergütungen haftet, muss das erst recht für die Verheimlichung einer Vereinbarung, nach der sie die Papiere nur noch zu einem erheblich geringeren Wert zurückgeben können, wenn sie sie nicht verkaufen konnten, gelten. Denn dann ist der Verkaufsdruck unseres Erachtens noch größer und droht das Kundeninteresse erheblich zu überlagern. Deshalb gehen wir davon aus, dass das Urteil Bestand haben wird."

Fraglich ist, ob die Entscheidung auf die anderen Verfahren übertragen werden kann. Rechtsanwalt Matthias Gröpper: "Die Entscheidung hat vorerst aber nur für die Kunden der Hamburger Sparkasse eine erhebliche Bedeutung, weil der Kläger nachweisen konnte, dass die Sparkasse draufzahlen musste, wenn sie die Papiere nicht an den Mann gebracht hätte. Das gilt aber nicht für die anderen Banken. Denn die haben die Zertifikate in aller Regel nicht als Festpreis- sondern nur als Kommissionsgeschäft verkauft. Und beim Komissionsgeschäft traten sie (nur) als Vermittler auf."

Die auf das Bank-, Börsen- und Kapitalanlagerecht spezialisierte Hamburger Rechtsanwaltskanzlei BGKS Gröpper Köpke Rechtsanwälte vertritt über 200 Lehman-Geschädigte und knapp 100 Kunden der Hamburger Sparkasse. Sie führt momentan für geschädigte Lehman-Anleger über 50 Prozesse gegen Banken wegen der Vermittlung der Zertifikate.

Ansprechpartner: Herr Rechtsanwalt Matthias Gröpper, Herr Rechtsanwalt Mark Heinemann

Hier geht es zum Urteil.