EECH AG: OLG Hamburg verurteilt Ex-Vorstand Michael Bode wegen Kapitalanlagebetrug

16.03.09 13:57

Die auf das Kapitalanlagerecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei BGKS Gröpper Köpke sichert für die ersten EECH-Geschädigten im Sammeltermin vor dem OLG in 46 Fällen die Schadensersatzansprüche gegen den ehemaligen EECH-Vorstand Michael Bode.

Hamburg, 16.03.2009. Die auf das Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierte Hamburger Rechtsanwaltskanzlei BGKS Gröpper Köpke hat am 13.03.2009 vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg (OLG) in einem Sammeltermin die Schadensersatzansprüche der EECH-Geschädigten in 46 Verfahren gegen den ehemaligen EECH-Vorstand Michael Bode gesichert. Das sind die ersten Urteile des OLG gegen Michael Bode.

BGKS Gröpper Köpke-Rechtsanwalt Matthias Gröpper: "Wir haben vorgetragen, dass Herr Bode spätestens ab dem 25.01.2005 von der wahren Verwendung des Emissionserlöses aus der Anleihe Solar für den Erwerb der Kunstgegenstände anstelle der prospektierten Investments in Erneuerbare Energien Kenntnis hatte und den Erwerb der Kunstgegenstände aktiv unterstützt hat. Unseres Erachtens können damit Schadensersatzansprüche wegen Kapitalanlagebetrug begründet werden. Das wurde jetzt vom OLG bestätigt."

Die Entscheidungen ergingen im Rahmen von mehreren Arrestverfahren. Arrestverfahren sind Eilverfahren und dienen der einstweiligen Sicherung hinreichend glaubhaft gemachter Schadensersatzansprüche, wenn befürchtet wird, dass der Gegner sein Vermögen verschieben könnte. Dafür reicht an und für sich bereits der Verdacht auf eine Vermögensstraftat. Im vorliegenden Fall kam jedoch noch erschwerend hinzu, dass Herr Bode die Aufklärung des Sachverhalts durch eine unvollständieg Einlassung und das ausdrückliche - und nachweislich falsche - Bestreiten jeder Kenntnis von den Kunst-Käufen ganz erheblich erschwert hat.

BGKS Gröpper Köpke-Rechtsanwalt Andreas Köpke: "Wir haben mit Hochdruck an der Aufklärung des EECH-Skandals gearbeitet und zuletzt eine ganze Reihe von Informationen gefunden, die den zweiten Vorstand Michael Bode erheblich belasten. Durch die Urteile wird die Durchsetzung der Schadensersatzansprüche der übrigen EECH-Geschädigten erneut erheblich vereinfacht. So gesehen ist das ein Erfolg für alle Betroffenen. Zudem zeigt die Rechtsprechung des OLG ganz klar, dass die Unternehmensverantwortlichen mit dem Geld der Anleger umsichtig und verantwortungsbewusst umgehen müssen und andernfalls mit ihrem Privatvermögen haften." 

Die Hamburger BGKS Gröpper Köpke-Rechtsanwälte betreuen die Schutzgemeinschaft EECH-Anleger und vertreten darüber mehr als 500 von insgesamt über 7.000 EECH-Geschädigten. Sie haben für die Mitglieder der Schutzgemeinschaft bereits gegen die EECH AG und den ehemaligen EECH-Vorstand Tarik Ersin Yoleri Schadensersatzansprüche durchgesetzt und sind damit die erste und bislang einzige Rechtsanwaltskanzlei, die die Ansprüche der Geschädigten gegen die Gesellschaft, Herrn Yoleri und Herrn Bode erfolgreich geltend gemacht haben. Rechtsanwalt Matthias Gröpper vertritt die Interessen der Geschädigten zudem im Insolvenzverfahren als Mitglied des Gläubigerausschusses.

Ansprechpartner: Herr Rechtsanwalt Andreas Köpke, Herr Rechtsanwalt Matthias Gröpper