Festival Film Capital Treuhand GmbH & Co. 1. Produktions KG: OLG Hamburg bestätigt das Urteil des Instanzgerichts gegen den Timm Thaler-Fonds-Vermittler

25.11.08 14:59

Der Senat wies die Berufung des verurteilten Anlageberaters gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg einstimmig zurück. Das von BGKS Gröpper Köpke-Rechtsanwalt Matthias Gröpper erstrittene Urteil ist jetzt rechtskräftig.

Hamburg, 25.11.2008 - Das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) Hamburg hat in der von BGKS Gröpper Köpke Rechtsanwälte vertretenen Sache gegen einen Vermittler des Fonds Festival Fim Capital Treuhand GmbH & Co. 1. Produktions KG (Timm Thaler-Fonds) die Berufung des Vermittlers gegen das stattgebende Urteil des Erstgerichts durch einen Beschluss zurückgewiesen. Damit wurde die Entscheidung rechtskräftig.

Der Vermittler muss dem BGKS Gröpper Köpke-Mandanten den gesamten Schaden aus dem Kauf der Beteiligung an dem Film-Fonds ersetzen und zudem einen Wiederanlageschaden zahlen. BGKS Gröpper Köpke-Rechtsanwalt Matthias Gröpper: "Der Senat ging in dem Zurückweisungsbeschluss alle neuralgischen Rechtsfragen durch und bestätigte das Ersturteil vollumfänglich. Insbesondere waren die Schadensersatzansprüche noch nicht verjährt."

"Wir hoffen, dass durch das Urteil andere Betroffene angehalten werden, ihre Schadensersatzansprüche von einem auf das Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt prüfen zu lassen. Denn im Einzelfall können durchaus Schadensersatzansprüche bestehen", so Rechtsanwalt Matthias Gröpper weiter.

Ansprechpartner: Herr Rechtsanwalt Matthias Gröpper

Weitere Informationen zu dem Timm Thaler-Fonds finden Sie hier.